IVM Bau.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der IVM Bau – Generalunternehmen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Bau- und Handwerksleistungen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der Schriftform.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Die vereinbarte Vergütung ist nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

§ 5 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für sonstige Leistungen ab Abnahme.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.